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Deutschland

Makler- und Bauträgerverordnung
(Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 07.11.1990 (BGBl. I S. 2479)

zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.07.2026 (BGBl. I S. 229) m.W.v. 01.08.2026

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Sicherheitsleistung, Versicherung

§ 3Besondere Sicherungspflichten für Bauträger

§ 4Verwendung von Vermögenswerten des Auftraggebers

§ 5Hilfspersonal

§ 6Getrennte Vermögensverwaltung

§ 7Ausnahmevorschrift

§ 8Rechnungslegung

§ 9(weggefallen)

§ 10Buchführungspflicht

§ 11Informationspflicht und Werbung

§ 12Unzulässigkeit abweichender Vereinbarungen

§ 13(weggefallen)

§ 14Aufbewahrung

§ 15Umfang der Versicherung

§ 15aVersicherungsbestätigung; Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

§ 15bWeiterbildung

§ 16Prüfungen

§ 17Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten

§ 18Ordnungswidrigkeiten

§ 19Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung

§ 20Übergangsvorschriften

§ 21Berlin-Klausel (gegenstandslos)

§ 22(Inkrafttreten)

Anlagen

Anlage 1(zu § 15b Absatz 1)

Anlage 2(zu § 15b Absatz 1) Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme

Anlage 3(weggefallen)

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